Ein Bluterguss (Hämatom) entsteht, wenn Blutgefäße verletzt werden und sich dadurch Blut im umliegenden Gewebe ansammelt (Einblutung). Stoß- oder Schlagverletzungen, Quetschungen und operative Eingriffe sind die häufigsten Ursachen.
Unter der Haut liegende Hämatome zeigen sich äußerlich durch eine rot-bläuliche Verfärbung („blauer Fleck“).
Tieferliegende Hämatome sind zwar von außen nicht sichtbar, machen sich aber durch Schmerzen bemerkbar, wenn die Einblutung auf das umliegende Gewebe drückt.
Je mehr Blut aus den verletzten Gefäßen austritt, desto mehr kann die verletzte Region anschwellen. Je nach Lage und Ausmaß der Schwellung zeigen sich unterschiedlich starke Schmerzen, indem die Schwellung auf benachbarte Sehnen, Muskeln oder Knochenhaut drückt.
Mit den richtigen Sofortmaßnahmen lässt sich ein Bluterguss eindämmen. Je schneller man nach Eintritt der Verletzung reagiert, desto besser.
Für die Erstversorgung bei Verletzungen wie Prellungen, Verstauchung oder Quetschung gilt die PECH-Regel: Pause – Eis (als Synonym für adäquate Kühlung) – Compression – Hochlagern. Möglichst rasche Kühlung bekämpft nicht nur die akuten Schmerzen, sondern begrenzt den Blutaustritt ins Gewebe und damit auch die Schwellung sowie die damit später einhergehenden Schmerzen.